Friedhof

Fassadenrenovierung und Grabstellenbeeinträchtigung

Ca. Mitte Juli 2020 wird mit den Renovierungsarbeiten wieder. Allgemeines dazu: Bauleitung und Baustellenkoordination: Stiftsbaumeister Ing. Arnold Link.

Das Bundesdenkmalamt entscheidet alleinig wie das Endergebnis auszusehen hat, bzw. hat das alleinige Weisungsrecht über Detailgestaltung, Baumaterial und Arbeitsweise. Viele Details werden erst im Zuge der Renovierungsarbeiten spontan entschieden. Seitens der Pfarre hat ein Renovierungkommitee erfolglos versucht Einfluss zu nehmen.

Das heißt für die  Grabstellennutzungsberechtigten im Arbeitsbereich:

Mit aller größter Wahrscheinlichkeit werden Grabdenkmäler (Gedenkstein, Grabkreuz, Gedenktafel) abmontiert und andernorts zwischengelagert werden und nach Abschluss der Arbeiten wieder fachgerecht aufgebaut. Dieser Aufwand ist Teil der Renovierungskosten. Für den Schutz der Grabeinfassung, Grabschmuck, Grabblumen bzw. Grababdeckungen hat der Grabstellennutzungsberechtigte selbst (ohne weitere detaillierte Aufforderung) zu sorgen.

Für alle daraus entstehenden offenen Fragen bzw. im Schadensfall ist nur der Stiftsbaumeister Arnold Link (hofmeisteramt@stift-heiligenkreuz.at)  ihr nächster und alleiniger Ansprechpartner.  Der Friedhofsverwalter hat dabei keinerlei Verantwortung, Weisungs- oder Einflussmöglichkeit.

Empfehlenswert daher:

öftere Selbstkontrolle und Beobachtung ihres Grabstellenbereiches.

Sowie ihrerseits die Beweissicherung durch aussagekräftige Fotos mit Datumseinblendung.


  

Allgemeines über Benützungsrechte und Verwaltung: